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1.7-2 CH-GL

Art. 2 Reglement betreffend Benützung von Gemeindefahrzeugen - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Reglement betreffend Benützung von Gemeindefahrzeugen · Geltungsbereich

1. Dieses Reglement gilt für alle Mitarbeitenden der Gemeinde Glarus Nord, die berechtigt sind, Gemeindefahrzeuge im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu nutzen.

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