1.7-2
CH-GL
Art. 2 Reglement betreffend Benützung von Gemeindefahrzeugen - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Reglement betreffend Benützung von Gemeindefahrzeugen · Geltungsbereich
1. Dieses Reglement gilt für alle Mitarbeitenden der Gemeinde Glarus Nord, die berechtigt sind, Gemeindefahrzeuge im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu nutzen.