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1.7-2 CH-GL

Art. 1 Reglement betreffend Benützung von Gemeindefahrzeugen - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Reglement betreffend Benützung von Gemeindefahrzeugen · Zweck

1. Dieses Reglement regelt die Nutzung der gemeindeeigenen Fahrzeuge der Gemeinde Glarus Nord. Es stellt sicher, dass die Fahrzeuge ausschliesslich für dienstliche Zwecke verwendet werden und die Verfügbarkeit für notwendige Einsätze gewährleistet ist.

Zweck Art. 2 Reglement betreffend Benützung von Gemeindefahrzeugen →

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