Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
1.7-1 PVPVOPersonalverordnung CH-GL

Art. 75 Personalverordnung - Weitere Versicherungen

Besondere Bestimmungen über das Arbeitsverhältnis - Versicherungen und Vorsorge
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Art. 75 Personalverordnung · Weitere Versicherungen

1. Der Gemeinderat kann zur Absicherung besonderer Risiken für die Angestellten weitere Versicherungen abschliessen. Er legt die Tragung der Prämien fest.

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