1.7-1
PVPVOPersonalverordnung
CH-GL
Art. 28 Personalverordnung - Ungerechtfertigtes Nichtantreten oder Verlassen der Arbeitsstelle
Anstellungsverhältnis - Beendigung
Art. 28 Personalverordnung · Ungerechtfertigtes Nichtantreten oder Verlassen der Arbeitsstelle
1. Die Folgen des ungerechtfertigten Nichtantretens oder Verlassens der Arbeitsstelle richten sich nach den Bestimmungen des Obligationenrechts.