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1.7-1 PVPVOPersonalverordnung CH-GL

Art. 28 Personalverordnung - Ungerechtfertigtes Nichtantreten oder Verlassen der Arbeitsstelle

Anstellungsverhältnis - Beendigung
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Art. 28 Personalverordnung · Ungerechtfertigtes Nichtantreten oder Verlassen der Arbeitsstelle

1. Die Folgen des ungerechtfertigten Nichtantretens oder Verlassens der Arbeitsstelle richten sich nach den Bestimmungen des Obligationenrechts.

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