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1.7-1.1 MAB CH-GL

Kanton Glarus 1.7-1.1 (MAB)

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Glarus
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Das formelle Mitarbeitergespräch (MAG) findet mindestens alle zwei Jahre, die Mitarbeiterbeurteilung (MAB) mindestens alle vier Jahre statt. In diesem Fall wird das MAB in das MAG integriert.

2. Dieser Vorschlag beruht auch auf Art. 11 Abs. 3 der Regierungsratsverordnung über die Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen: «Die formelle Mitarbeiterbeurteilung findet mindestens alle vier Jahre statt.»

1. Gemäss Art. 2 Abs. 2 der Personalverordnung kann der Gemeinderat für einzelne Personalkategorien ergänzende bzw. von den Bestimmungen des Reglements abweichende Vorschriften erlassen. Somit stellen diese Bestimmungen ergänzenden Bestandteil der Personalverordnung Glarus Nord dar.

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