1.6-4
CH-GL
Art. 4 Pflichtenheft Kulturkommission - Wahl / Status
Art. 4 Pflichtenheft Kulturkommission · Wahl / Status
1. Die Mitglieder der Kulturkommission werden vom Gemeinderat auf Antrag des Ressorts gewählt, sie erhalten dadurch Behördenstatus. Die Mitglieder der Kulturkommission sind für eine Legislaturperiode gewählt, Wiederwahl ist möglich.