1.6-4
CH-GL
Art. 3 Pflichtenheft Kulturkommission - Kompetenzen / Pflichten
Art. 3 Pflichtenheft Kulturkommission · Kompetenzen / Pflichten
1. Die Ausgabenkompetenz ist grundsätzlich durch das Budget geregelt, sie beträgt in Einzelfällen und innerhalb des Budgets CHF 5'000.00. Das Ressort legt die jährliche Ausgabenlimite fest und richtet sich dabei nach der von der Kulturkommission im Vorjahr erarbeiteten und von der Gemeinde beschlossenen Budgetvorlage. Weitere Finanzbegehren während des Jahres sind separat oder als Nachtragskredit zu beantragen. Dabei dient die Kulturkommission als Anlaufstelle und stellt dem Ressort Anträge zuhanden des Gemeinderates.
2. Das Ressort bringt dem Gemeinderat einen Tätigkeitsbericht zur Kenntnis.