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1.6-3 CH-GL

Art. 8 Pflichtenheft Dorfkommissionen

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Art. 8 Pflichtenheft Dorfkommissionen

1. Die Mitglieder der Dorfkommissionen beziehen kein Fixum, aber für die ordentlichen Sitzungen wird nach den Richtlinien der Gemeinde Glarus Nord ein Sitzungsgeld ausbezahlt. Zu deren Auszahlung (Ende Juni resp. Ende Dezember) sollen die offiziellen Formulare der Personalabteilung verwendet werden.

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