Art. 6 Pflichtenheft Dorfkommissionen
Art. 6 Pflichtenheft Dorfkommissionen
1. Die Mitglieder der Dorfkommissionen sind autonom.
2. Sie konstituieren sich selbst und bestimmen ein Mitglied als Vorsitzenden.
3. Für Administration / Verwaltung ist der Bereich Gesellschaft der Gemeinde Glarus Nord zuständig, welcher in den Verfahren auch Leitbehörde ist. Organigramm und Zuständigkeiten sind im Anhang geregelt, welcher integrierter Bestandteil des Pflichtenhefts darstellt.
4. Der Ressortleiter, der Bereichsleiter oder ein Vertreter können zu Sitzungen der Dorf-kommissionen beratend ohne Stimmrecht eingeladen werden.
5. Die Sitzungen der Dorfkommission sollen in regelmässigen Abständen, aber mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden. Es soll ein Sitzungsprotokoll erstellt und auf Verlangen dem Bereich zugestellt werden.