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1.6-3 CH-GL

Art. 4 Pflichtenheft Dorfkommissionen - Finanzkompetenz

Kompetenzen
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Art. 4 Pflichtenheft Dorfkommissionen · Finanzkompetenz

1. Die Ausgabenkompetenz ist grundsätzlich durch das Budget geregelt.

2. Die Dorfkommissionen reichen bis Ende Mai für das Budget relevante Informationen auf dem vom Bereich vorgegebenen Formular ein. Das Formular beinhaltet folgende Rubriken

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | ordentliche Beiträge (wiederkehrende Jahresbeiträge); | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Informationen über Mutationen (neue Vereine, Vereinsauflösungen, Vereinsaktivitäten etc.); | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | einmalige Beiträge (Jubiläen, Förderung von Einzelanlässen, etc.); | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | d) | Beiträge für Dienstleistungen von Vereinen. | | |

3. Beiträge für dorfübergreifende Anlässe und Veranstaltungen bleiben in der Verantwortlichkeit des Bereiches. Weitere Finanzbegehren während des Jahres sind separat oder als Nachtrag zu beantragen.

4. Dabei fungiert die Dorfkommission als Anlaufstelle und stellt dem Bereich Anträge. Der Bereich bringt eine Zusammenstellung der Aufwände den Dorfkommissionen zur Kenntnis.

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