Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
1.6-3 CH-GL

Art. 3 Pflichtenheft Dorfkommissionen - Entscheidungskompetenz

Kompetenzen
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Art. 3 Pflichtenheft Dorfkommissionen · Entscheidungskompetenz

1. Anträge der Vereine für finanzielle Unterstützung werden durch die Dorfkommission geprüft und bewertet. Anschliessend leitet die Dorfkommission ihre Empfehlung mittels offiziellem Formular dem Bereich Gesellschaft weiter. Die definitive Entscheidung des Bereichs sowie die Mitteilung an den Gesuchsteller erfolgt über den Bereich Gesellschaft mit Kopie an die zuständige Dorfkommission.

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