Interessenvertretung der Einwohner
Inhaltsübersicht (9)
Gesetzestext (9 Artikel)
1. Die Dorfkommissionen vertreten in allen kulturellen Angelegenheiten die Anliegen der Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber der Gemeinde und der Verwaltung.
1. Organigramm

1. Sie sind Ansprechpartner und Vermittler bei der Organisation von Dorffesten, Gemeinde- und Vereinsanlässen. Sie sind Anlaufstellen für andere kulturelle Angelegenheiten und dorfinterne Bedürfnisse. Sie erfüllen eine Brückenfunktion zwischen Dorf und Gemeinde (Gemeinderat und Verwaltung).
2. Sie sind zuständig und setzen sich ein für
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | den Erhalt von Brauchtum und überlieferten Anlässen; | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | die Koordination von sportlichen Anlässen und Aktivitäten; | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | die Koordination von kulturellen Anlässen und Aktivitäten in den Dörfern; | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | d) | den Erhalt von Kulturdenkmälern und kulturellen Errungenschaften wie Bibliotheken, Museen usw.; | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | e) | die Entgegennahme, Prüfung und Weiterleitung von Gesuchen, Mitspracherecht bei der Erstellung des Budgets und Unterstützung des Bereichs Gesellschaft bei der Einhaltung des behördlich bewilligten Budgets im Rahmen des Aufgabenbereiches der Dorfkommissionen. | | |
1. Anträge der Vereine für finanzielle Unterstützung werden durch die Dorfkommission geprüft und bewertet. Anschliessend leitet die Dorfkommission ihre Empfehlung mittels offiziellem Formular dem Bereich Gesellschaft weiter. Die definitive Entscheidung des Bereichs sowie die Mitteilung an den Gesuchsteller erfolgt über den Bereich Gesellschaft mit Kopie an die zuständige Dorfkommission.
1. Die Ausgabenkompetenz ist grundsätzlich durch das Budget geregelt.
2. Die Dorfkommissionen reichen bis Ende Mai für das Budget relevante Informationen auf dem vom Bereich vorgegebenen Formular ein. Das Formular beinhaltet folgende Rubriken
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | ordentliche Beiträge (wiederkehrende Jahresbeiträge); | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Informationen über Mutationen (neue Vereine, Vereinsauflösungen, Vereinsaktivitäten etc.); | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | einmalige Beiträge (Jubiläen, Förderung von Einzelanlässen, etc.); | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | d) | Beiträge für Dienstleistungen von Vereinen. | | |
3. Beiträge für dorfübergreifende Anlässe und Veranstaltungen bleiben in der Verantwortlichkeit des Bereiches. Weitere Finanzbegehren während des Jahres sind separat oder als Nachtrag zu beantragen.
4. Dabei fungiert die Dorfkommission als Anlaufstelle und stellt dem Bereich Anträge. Der Bereich bringt eine Zusammenstellung der Aufwände den Dorfkommissionen zur Kenntnis.
1. Die Mitglieder der Dorfkommissionen werden vom Gemeinderat auf Antrag des Bereichs gewählt. Die Mitglieder der Dorfkommissionen sind für eine Legislaturperiode gewählt, Wieder-wahl ist möglich.
1. Die Mitglieder der Dorfkommissionen sind autonom.
2. Sie konstituieren sich selbst und bestimmen ein Mitglied als Vorsitzenden.
3. Für Administration / Verwaltung ist der Bereich Gesellschaft der Gemeinde Glarus Nord zuständig, welcher in den Verfahren auch Leitbehörde ist. Organigramm und Zuständigkeiten sind im Anhang geregelt, welcher integrierter Bestandteil des Pflichtenhefts darstellt.
4. Der Ressortleiter, der Bereichsleiter oder ein Vertreter können zu Sitzungen der Dorf-kommissionen beratend ohne Stimmrecht eingeladen werden.
5. Die Sitzungen der Dorfkommission sollen in regelmässigen Abständen, aber mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden. Es soll ein Sitzungsprotokoll erstellt und auf Verlangen dem Bereich zugestellt werden.
1. Damit ein ständiger Austausch von Informationen und eine Koordination von Aktivitäten im Sinne einer Vermeidung von Doppelspurigkeiten/Konkurrenzanlässen möglich ist, treffen sich die Vorsitzenden aller Dorfkommissionen unter der Bereichsleitung Gesellschaft zu Informationssitzungen. Sie finden zweimal jährlich oder aus aktuellem Anlass statt. Einmal jährlich treffen sich alle Mitglieder der Dorfkommissionen mit dem Bereich und dem Ressort. Der Bereich erstellt das Protokoll und stellt dies den Dorfkommissionen zu.
1. Die Mitglieder der Dorfkommissionen beziehen kein Fixum, aber für die ordentlichen Sitzungen wird nach den Richtlinien der Gemeinde Glarus Nord ein Sitzungsgeld ausbezahlt. Zu deren Auszahlung (Ende Juni resp. Ende Dezember) sollen die offiziellen Formulare der Personalabteilung verwendet werden.