Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
1.6-2 CH-GL

Art. 2 Reglement Gestaltungskommission - Zusammensetzung

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Art. 2 Reglement Gestaltungskommission · Zusammensetzung

1. Die Gestaltungskommission setzt sich aus fünf bis sieben interdisziplinären Fachleuten zusammen, welche vom Gemeinderat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Ein Mitglied wird zur Präsidentin oder zum Präsidenten gewählt.

2. Von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind Mitglieder des Gemeinderats sowie Mitarbeitende des Ressorts Bau und Umwelt.

3. Es gelten die Ausschluss- und Ausstandregelungen gemäss Verwaltungsrechtspflege des Kantons Glarus.

4. Von Amtes wegen und beratend nehmen die Bereichsleitung Bau und Umwelt, das zuständige Mitglied des Gemeinderates und die Protokollführung an den Kommissionssitzungen teil.

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