Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
1.6-1 OGCOrgROrganisationsreglement CH-GL

Art. 32 Organisationsreglement - Organisationseinheiten

Verwaltungsführung
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Art. 32 Organisationsreglement · Organisationseinheiten

1. Eine Organisationseinheit ist die kleinste Einheit, in welcher artverwandte Aufgaben oder Teilaufgaben und Tätigkeiten zusammengefasst sind. Sie hat keine Führungskompetenz und ist einem BL, AL, SL oder einem FL[[1]](#paragraphtext_content_fn_17448_2_1_c) unterstellt.

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