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1.6-1 OGCOrgROrganisationsreglement CH-GL

Art. 3 Organisationsreglement - Behördenorganisation

Grundsätzliches
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Art. 3 Organisationsreglement · Behördenorganisation

1. Das Behördenorganigramm mit der Ressortbildung und den Verwaltungsbereichen ist im Anhang abgebildet. Dieses bildet Bestandteil dieses Organisationsreglements.

2. Für Projekte und aktuelle Fragestellungen kann der Gemeinderat Kommissionen und / oder befristete Ausschüsse gemäss Gemeindegesetz bilden oder zur Bearbeitung einzelner Aufgaben Arbeitsgruppen einsetzen.

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