1.6-1
OGCOrgROrganisationsreglement
CH-GL
Art. 3 Organisationsreglement - Behördenorganisation
Grundsätzliches
Art. 3 Organisationsreglement · Behördenorganisation
1. Das Behördenorganigramm mit der Ressortbildung und den Verwaltungsbereichen ist im Anhang abgebildet. Dieses bildet Bestandteil dieses Organisationsreglements.
2. Für Projekte und aktuelle Fragestellungen kann der Gemeinderat Kommissionen und / oder befristete Ausschüsse gemäss Gemeindegesetz bilden oder zur Bearbeitung einzelner Aufgaben Arbeitsgruppen einsetzen.