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1.3-1 CH-GL

Art. 2 Gebührentarif für Einbürgerungen - Ausländer

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Art. 2 Gebührentarif für Einbürgerungen · Ausländer

1. Ausländer

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Einzelperson: | | CHF 1'500.00 bis max. CHF 2'100.00 |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | 1 Elternteil mit Kindern: | | CHF 1'500.00 bis max. CHF 2'100.00 |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | Ehepaar mit oder ohne Kinder: | | CHF 3'000.00 bis max. CHF 4'200.00 |

2. Bei Eingang des Einbürgerungsgesuches ab 01.01.2013 wird durch die Gemeinde ein Depot von CHF 500.00 erhoben. Sobald das Geld einbezahlt ist, wird das Gesuch dem kantonalen Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

3. Wenn die Gesuchsteller eingebürgert werden, wird das geleistete Depot angerechnet. Bei Ablehnung des Einbürgerungsgesuches wird das geleistete Depot für den Arbeitsaufwand der Gemeinde verwendet. Es erfolgt keine Rückzahlung an den Gesuchsteller.

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