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952.033.21 KREV-FINMAOCRÉ-FINMAOCRE-FINMA CH

Art. 93 Verordnung der FINMA vom 6. März 2024 über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (KreV-FINMA) - Zusätzliche anerkannte Sicherheiten für Repo- oder repoähnliche Geschäfte im Handelsbuch

KreV-FINMA; 8. Kapitel: Risikomindernde Massnahmen
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Art. 93 KreV-FINMA · Zusätzliche anerkannte Sicherheiten für Repo- oder repoähnliche Geschäfte im Handelsbuch

Für im Handelsbuch gehaltene Repo- oder repoähnliche Geschäfte sind alle dem Handelsbuch zugeordneten Instrumente als Sicherheiten anerkannt, ausgenommen Wiederverbriefungspositionen nach Ziffer 40.5 CRE in der Fassung nach Anhang 1 ERV, unter Vorbehalt von Artikel 59.

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