Art. 89 Verordnung der FINMA vom 6. März 2024 über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (KreV-FINMA) - Qualifizierte Repo- und repoähnliche Geschäfte
Art. 89 KreV-FINMA · Qualifizierte Repo- und repoähnliche Geschäfte
Als qualifizierte Repo- und repoähnliche Geschäfte gelten Geschäfte, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen: a. Sowohl die Forderung als auch die Sicherheit sind entweder Bargeld oder Wertpapiere einer Zentralregierung, einer Zentralbank oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit einem Risikogewicht von null Prozent nach dem SA-BIZ. b. Die Forderung und die Sicherheit lauten auf die gleiche Währung. c. Entweder hat die Transaktion eine Ursprungslaufzeit von höchstens einem Tag oder die Forderung und die Sicherheit werden täglich zu Marktwerten bewertet und unterliegen täglichen Nachschusspflichten. d. Erfüllt die Gegenpartei ihre Nachschusspflicht nicht, so wird die Sicherheit innerhalb von vier Geschäftstagen nach der letzten Neubewertung veräussert. e. Das Geschäft wird über ein Zahlungs- und Effektenabwicklungssystem abgewickelt, das für die betreffende Art von Repo- und repoähnlichen Geschäften allgemein anerkannt ist. f. Die Dokumentation, die im Markt für die Repo- und repoähnlichen Geschäfte mit den betreffenden Wertpapieren üblich ist, liegt vor. g. Die in der Dokumentation nach Buchstabe f enthaltenen vertraglichen Be-stimmungen sehen vor, dass das Geschäft fristlos kündbar ist, wenn die Gegenpartei ihrer Verpflichtung zur Lieferung von Bar- oder Effektensicherheiten oder ihren Nachschusspflichten nicht nachkommt oder in anderer Weise ausfällt. h. Beim Ausfall der Gegenpartei infolge Insolvenz oder Konkurs hat die Bank einen uneingeschränkten, rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf sofortige Inbesitznahme und Verwertung der Sicherheiten.