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Art. 84 Verordnung der FINMA vom 6. März 2024 über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (KreV-FINMA) - Zulässigkeit der Ansätze

KreV-FINMA; 8. Kapitel: Risikomindernde Massnahmen
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Art. 84 KreV-FINMA · Zulässigkeit der Ansätze

Anerkannte finanzielle Sicherheiten im Handelsbuch werden nach dem umfassenden Ansatz oder nach dem EPE-Modellansatz (Art. 41) berücksichtigt.

Anerkannte finanzielle Sicherheiten im Bankenbuch werden berücksichtigt: a. nach dem einfachen Ansatz; b. nach dem umfassenden Ansatz; oder c. nach dem EPE-Modellansatz.

Eine Kombination des einfachen Ansatzes mit dem umfassenden Ansatz ist für finanzielle Sicherheiten im Bankenbuch nicht zulässig.

Die Anwendung des Value-at-Risk-Modellansatzes nach den Artikeln 102 und 103 setzt die Anwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes ( Internal Ratings-based Approach, IRB) nach Artikel 77 ERV voraus.

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