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Art. 78 Verordnung der FINMA vom 6. März 2024 über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (KreV-FINMA) - Credit-Linked-Notes

KreV-FINMA; 8. Kapitel: Risikomindernde Massnahmen
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Art. 78 KreV-FINMA · Credit-Linked-Notes

Mit Barmitteln unterlegte Credit-Linked-Notes, die von der Bank gegen Forderungen im Bankenbuch emittiert wurden, können als mit Bareinlagen besicherte Position nach Artikel 85 behandelt werden, wenn die Credit-Linked-Notes die Voraussetzungen nach dem 1. und 4. Abschnitt erfüllen.

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