952.033.21
KREV-FINMAOCRÉ-FINMAOCRE-FINMA
CH
Art. 75 Verordnung der FINMA vom 6. März 2024 über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (KreV-FINMA) - Laufzeit
KreV-FINMA; 8. Kapitel: Risikomindernde Massnahmen
Art. 75 KreV-FINMA · Laufzeit
Die Laufzeit des Kreditderivats darf erst nach Ablauf jeglicher Nachfristen enden, die für das Vorliegen eines Ausfalls infolge einer Nichtzahlung zu beachten sind.