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Art. 47 Verordnung der FINMA vom 6. März 2024 über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (KreV-FINMA) - Nach Risiko gewichtete Positionen des VKV

KreV-FINMA; 6. Kapitel: Ansätze für die Risikogewichtung von Positionen innerhalb der Positionsklasse für Anteile an verwalteten kollektiven Vermögen
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Art. 47 KreV-FINMA · Nach Risiko gewichtete Positionen des VKV

Die nach Risiko gewichteten Positionen des VKV entsprechen nach dem MBA der Summe der drei folgenden Grössen: a. den nach Risiko gewichteten Bilanzpositionen des VKV; b. den nach Risiko gewichteten Positionen für Ausserbilanzgeschäfte und für Derivate des VKV, ausgenommen diejenigen nach Buchstabe c; und c. den nach Risiko gewichteten Kreditäquivalenten für das Gegenpartei-Kreditrisiko aus Derivatpositionen des VKV.

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