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Art. 45 Verordnung der FINMA vom 6. März 2024 über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (KreV-FINMA) - Risikogewichtung

KreV-FINMA; 6. Kapitel: Ansätze für die Risikogewichtung von Positionen innerhalb der Positionsklasse für Anteile an verwalteten kollektiven Vermögen
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Art. 45 KreV-FINMA · Risikogewichtung

Die den VKV-Anteilen zugrunde liegenden Positionen sind nach dem LTA zur Berechnung der nach Risiko gewichteten Positionen zur Unterlegung des Kreditrisikos und des Gegenpartei-Kreditrisikos so zu behandeln, wie wenn sie direkt von der Bank gehalten würden.

Die Unterlegung des CVA-Risikos dieser Positionen mit Mindesteigenmitteln erfolgt im Rahmen der Berechnung der nach Risiko gewichteten Positionen für das Gegenpartei-Kreditrisiko, indem die zugehörigen Kreditäquivalente vor der Risikogewichtung mit dem Faktor 1,5 multipliziert werden.

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