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Art. 34 Verordnung der FINMA vom 6. März 2024 über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (KreV-FINMA) - Wertaufschläge von Netting-Sets

KreV-FINMA; 3. Kapitel: Vereinfachte Ansätze zur Berechnung der Kreditäquivalente von Derivaten
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Art. 34 KreV-FINMA · Wertaufschläge von Netting-Sets

In Abweichung von Artikel 20 gelten für die Aggregation der Wertaufschläge bei Positionen einer Risikofaktorkategorie, die nicht nach dem Standardansatz behandelt werden, folgende Annahmen: a. Zinsderivate sind in Franken ausgestellt. b. Kreditderivate beziehen sich auf den gleichen Referenzschuldner. c. Aktienderivate beziehen sich auf den gleichen Emittenten. d. Bei den Rohstoffderivaten handelt es sich um Derivate auf Metall und sie beziehen sich auf das gleiche Metall.

Die Abweichung nach Absatz 1 entfällt bei denjenigen Risikofaktorkategorien, bei denen die einzige Vereinfachung darin besteht, dass alle Positionen in der Risikofaktorkategorie als Derivatgeschäfte ohne Margenausgleich nach Artikel 29 Absatz 2 behandelt werden.

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