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Art. 30 Verordnung der FINMA vom 6. März 2024 über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (KreV-FINMA) - Wertaufschlag

KreV-FINMA; 3. Kapitel: Vereinfachte Ansätze zur Berechnung der Kreditäquivalente von Derivaten
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Art. 30 KreV-FINMA · Wertaufschlag

In Abweichung von Artikel 19 Absatz 3 kann der Wertaufschlag für binäre Optionen nach den Artikeln 11 und 19 Absatz 1 berechnet werden.

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