Art. 26 Verordnung der FINMA vom 6. März 2024 über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (KreV-FINMA) - Bei Rohstoffderivaten
Art. 26 KreV-FINMA · Bei Rohstoffderivaten
Für die Berechnung des Wertaufschlags für die der Risikofaktorkategorie Rohstoffe zugeordneten Derivate des Netting-Sets sind die Wertaufschläge nach Rohstoffgruppe zu berechnen. Die Rohstoffderivate sind den folgenden Gruppen zuzuordnen: a. Energie; b. Metalle; c. landwirtschaftliche Erzeugnisse; und d. übrige Rohstoffe.
Banken müssen die Rohstoffgruppen anhand von Rohstofftypen und entsprechend ihrer Geschäftstätigkeit angemessen weiter unterteilen. Bei wesentlichen Basisrisiken sind diese Rohstofftypen weiter zu verfeinern.
Der Wertaufschlag pro Rohstoffgruppe wird wie folgt berechnet: a. Für Rohstoffderivate mit einem Basiswert, der der gleichen Rohstoffgruppe und dem gleichen Rohstofftyp entspricht, werden die SEN durch Addition vollständig verrechnet. b. Die nach Buchstabe a berechneten SEN werden für alle Rohstoffderivate innerhalb derselben Rohstoffgruppe nach der Formel in Anhang 1 Ziffer 19 partiell verrechnet.
Die nach Absatz 3 Buchstabe b berechneten SEN werden addiert.