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Art. 23 Verordnung der FINMA vom 6. März 2024 über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (KreV-FINMA) - Bei Währungsderivaten

KreV-FINMA; 2. Kapitel: Standardansatz zur Berechnung der Kreditäquivalente von Derivaten
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Art. 23 KreV-FINMA · Bei Währungsderivaten

Der Wertaufschlag für die der Risikofaktorkategorie Währungen zugeordneten Derivate des Netting-Sets wird wie folgt berechnet: a. Die SEN der Währungsderivate werden nach Währungspaaren getrennt durch Addition vollständig verrechnet. b. Die absoluten Beträge der verrechneten SEN eines jeden Währungspaars werden addiert.

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