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Art. 19 Verordnung der FINMA vom 6. März 2024 über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (KreV-FINMA) - Spezialfälle

KreV-FINMA; 2. Kapitel: Standardansatz zur Berechnung der Kreditäquivalente von Derivaten
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Art. 19 KreV-FINMA · Spezialfälle

Hat ein nicht lineares Derivat das gleiche Auszahlungsprofil wie eine Kombination von mehreren europäischen Optionen, so ist das Derivat in die einzelnen europäischen Optionen aufzuteilen. Diese sind als separate Kontrakte zu behandeln, wobei auf eine entsprechende Aufteilung von Zinscaps in einzelne Caplets beziehungsweise von Zinsfloors in einzelne Floorlets verzichtet werden kann.

Werden dennoch Zinscaps in einzelne Caplets beziehungsweise Zinsfloors in einzelne Floorlets aufgeteilt, so entsprechen die Parameter S und T für jedes einzelne Caplet oder Floorlet der Dauer in Jahren vom Stichtag der Berechnung des Kreditäquivalents bis zum Anfangsdatum der Couponperiode und der Parameter E der Dauer in Jahren vom Stichtag der Berechnung des Kreditäquivalents bis zum Enddatum der Couponperiode.

Für binäre Optionen ist der SEN wie folgt zu berechnen: a. Die binäre Option ist als eine Kombination von je einer gekauften und einer verkauften europäischen Call-Option beziehungsweise je einer gekauften und einer verkauften europäischen Put-Option zu behandeln, die das Auszahlungsprofil der binären Option approximiert; die beiden europäischen Optionen müssen dabei den gleichen Basiswert und den gleichen Ausübungszeitpunkt wie die binäre Option aufweisen. b. Die Ausübungspreise ( K) der beiden europäischen Optionen sind so zu wählen, dass der eine 95 Prozent und der andere 105 Prozent des Ausübungspreises der binären Option beträgt. c. Die Nominalwerte der beiden europäischen Optionen sind so zu wählen, dass bei einem Preis des Basiswerts, der kleiner als 95 Prozent beziehungsweise grösser als 105 Prozent des Ausübungspreises der binären Option ist, das Auszahlungsprofil der Kombination der europäischen Optionen dem Auszahlungsprofil der binären Option exakt entspricht. d. Für die beiden europäischen Optionen sind zwei separate SEN zu berechnen und von diesen SEN ist die Summe zu bilden. e. Der SEN der binären Option entspricht dem kleineren der beiden folgenden Beträge, der mit minus eins multipliziert wird, falls die nach Buchstabe d berechnete Summe negativ ist: 1. absoluter Betrag der Summe nach Buchstabe d; 2. absoluter Auszahlungsbetrag der binären Option.

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