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Art. 138 Verordnung der FINMA vom 6. März 2024 über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (KreV-FINMA) - Mehrstufige Kundenbeziehung

KreV-FINMA; 11. Kapitel: Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien, Clearing‑Mitgliedern und Clearing-Kunden im Zusammenhang mit Handelsgeschäften
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Art. 138 KreV-FINMA · Mehrstufige Kundenbeziehung

Eine mehrstufige Kundenbeziehung liegt vor, wenn eine Partei Handelsgeschäfte mit einer zentralen Gegenpartei über zwischengeschaltete Institute abwickelt, indem sie Clearing-Dienstleistungen eines Instituts in Anspruch nimmt, das selber kein Clearing-Mitglied ist, sondern seinerseits Clearing-Kunde eines Clearing-Mitglieds oder eines anderen Clearing-Kunden.

In einer solchen mehrstufigen Kundenbeziehung gilt das Institut, das der anderen Partei die Clearing-Dienstleistung anbietet, als Anbieter und die Partei, welche die Clearing-Dienstleistung in Anspruch nimmt, als Clearing-Kunde des Anbieters.

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