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Art. 127 Verordnung der FINMA vom 6. März 2024 über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (KreV-FINMA) - Instrumente mit Beteiligungscharakter und VKV-Anteile

KreV-FINMA; 10. Kapitel: Auf internen Ratings basierender Ansatz
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Art. 127 KreV-FINMA · Instrumente mit Beteiligungscharakter und VKV-Anteile

Instrumente mit Beteiligungscharakter sind nach dem SA-BIZ nach Risiko zu gewichten. Die Übergangsbestimmung nach Artikel 148 g ERV findet keine Anwendung.

VKV-Anteile sind nach den Ziffern 60.18–60.20 CRE in der Fassung nach Anhang 1 ERV nach Risiko zu gewichten.

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