952.033.21
KREV-FINMAOCRÉ-FINMAOCRE-FINMA
CH
Art. 127 Verordnung der FINMA vom 6. März 2024 über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (KreV-FINMA) - Instrumente mit Beteiligungscharakter und VKV-Anteile
KreV-FINMA; 10. Kapitel: Auf internen Ratings basierender Ansatz
Art. 127 KreV-FINMA · Instrumente mit Beteiligungscharakter und VKV-Anteile
Instrumente mit Beteiligungscharakter sind nach dem SA-BIZ nach Risiko zu gewichten. Die Übergangsbestimmung nach Artikel 148 g ERV findet keine Anwendung.
VKV-Anteile sind nach den Ziffern 60.18–60.20 CRE in der Fassung nach Anhang 1 ERV nach Risiko zu gewichten.