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Art. 120 Verordnung der FINMA vom 6. März 2024 über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (KreV-FINMA) - Positionsklasse Unternehmen und Unterpositionsklasse hochvolatiler Renditeobjektfinanzierungen

KreV-FINMA; 10. Kapitel: Auf internen Ratings basierender Ansatz
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Art. 120 KreV-FINMA · Positionsklasse Unternehmen und Unterpositionsklasse hochvolatiler Renditeobjektfinanzierungen

Der Positionsklasse Unternehmen sind die Positionen nach den Ziffern 30.6–30.16 CRE in der Fassung nach Anhang 1 ERV zuzuordnen.

Für die Unterpositionsklasse hochvolatiler Renditeobjektfinanzierungen ( High Volatility Commercial Real Estate, HVCRE) nach den Ziffern 30.15 und 30.16 CRE gilt Folgendes: a. Bei Objekten im Inland müssen die Banken die Positionen nach Ziffer 30.15 erster Punkt CRE nicht der Positionsklasse HVCRE zuordnen. b. Bei Objekten im Ausland muss die Bank die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden vorgegebenen HVCRE-Klassifikationen anwenden.

Die FINMA kann im Einzelfall festlegen, dass eine Bank bestimmte Positionen zur Finanzierung von Gewerbeliegenschaften im In- und im Ausland als HVCRE-Positionen klassifiziert.

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