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Art. 117 Verordnung der FINMA vom 6. März 2024 über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (KreV-FINMA) - Einführung und Anwendungsbereich des IRB

KreV-FINMA; 10. Kapitel: Auf internen Ratings basierender Ansatz
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Art. 117 KreV-FINMA · Einführung und Anwendungsbereich des IRB

Die Einführung und die Anwendung des IRB durch eine Bank richten sich nach den Ziffern 30.45–30.52 CRE in der Fassung nach Anhang 1 ERV.

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