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Art. 114 Verordnung der FINMA vom 6. März 2024 über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (KreV-FINMA) - Umrechnungskurs

KreV-FINMA; 10. Kapitel: Auf internen Ratings basierender Ansatz
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Art. 114 KreV-FINMA · Umrechnungskurs

Die in einem Basler Mindeststandard genannten Euro-Beträge sind mit einem Wechselkurs von 1.50 CHF/EUR in Franken umzurechnen.

Ausgenommen von einer Umrechnung ist der Schwellenwert nach Ziffer 30.34 Absatz 1 CRE in der Fassung nach Anhang 1 ERV.

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