952.033.21
KREV-FINMAOCRÉ-FINMAOCRE-FINMA
CH
Art. 113 Verordnung der FINMA vom 6. März 2024 über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (KreV-FINMA) - Verweise auf den Standardansatz
KreV-FINMA; 10. Kapitel: Auf internen Ratings basierender Ansatz
Art. 113 KreV-FINMA · Verweise auf den Standardansatz
Verweist ein Basler Mindeststandard für den IRB auf die Regelungen des Standard-ansatzes nach den Ziffern 20–22 CRE in der Fassung nach Anhang 1 ERV, so sind die Regelungen über den SA-BIZ nach Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe a ERV sowie die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen der vorliegenden Verordnung anzuwenden.