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Verordnung vom 25. August 1982 über Konjunkturbeobachtung (Konjunkturbeobachtung)

7 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Bundesrecht (SR / Fedlex)
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Inhaltsübersicht (7)

Gesetzestext (7 Artikel)

Konjunkturbeobachtung

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) vergibt die Forschungsaufträge und sorgt für die Bekanntgabe der Ergebnisse.

Konjunkturbeobachtung

Die Erhebungsorgane führen ihre Erhebungen so durch, dass die Ergebnisse der Konjunkturbeobachtung dienen.

Sie sprechen sich mit dem SECO über die Art und Weise der Auswertung ab. Das SECO kann sie beauftragen, besondere Analysen durchzuführen.

Konjunkturbeobachtung

...

Das SECO kann weitere geeignete Institutionen zur Konjunkturbeobachtung beiziehen. Es kann sie dafür entschädigen.

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