943.032
VZERTESOSCSEOFIELE
CH
Art. 2 Verordnung vom 23. November 2016 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (VZertES) - Versicherung
VZertES
Art. 2 VZertES · Versicherung
Eine Anbieterin, die anerkannt werden will, muss zur Deckung ihrer Haftung eine Versicherung von mindestens 2 Millionen Franken pro Versicherungsfall und 8 Millionen Franken pro Versicherungsjahr abschliessen.
Sie kann anstelle einer Versicherung eine gleichwertige Garantie vorlegen.