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941.13 WHGLAMO CH

Art. 9 Bundesgesetz vom 19. März 2004 über die internationale Währungshilfe (WHG) - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 9 WHG · Aufhebung bisherigen Rechts

Der Bundesbeschluss vom 20. März 1975 über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen wird aufgehoben.

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