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Art. 92 Verordnung vom 7. November 2018 über Geldspiele (VGS) - Frist für die Sperrung

VGS; 7. Kapitel: Einschränkung des Zugangs zu in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangeboten
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Art. 92 VGS · Frist für die Sperrung

Die Anbieterinnen von Internetzugängen sperren den Zugang zu den von der ESBK und der interkantonalen Behörde gemeldeten Spielangeboten innert höchstens fünf Arbeitstagen.

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