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Art. 69 Verordnung vom 7. November 2018 über Geldspiele (VGS) - Erläuterungsbericht im Rahmen der Revision

VGS; 5. Kapitel: Betrieb von Spielbankenspielen und Grossspielen
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Art. 69 VGS · Erläuterungsbericht im Rahmen der Revision

Die Revisionsstelle führt im Auftrag der ESBK aufsichtsrechtliche Prüfungsarbeiten bei den Spielbanken durch und übermittelt ihr jährlich einen erläuternden Bericht.

Die ESBK kann Mindestanforderungen an den Inhalt des Berichts festlegen.

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