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Art. 5 Verordnung vom 7. November 2018 über Geldspiele (VGS) - Prüfung des volkswirtschaftlichen Nutzens

VGS; 2. Kapitel: Spielbanken
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Art. 5 VGS · Prüfung des volkswirtschaftlichen Nutzens

Die ESBK prüft den volkswirtschaftlichen Nutzen der Gesuchstellerin für die Standortregion aufgrund der Auswirkungen auf: a. Arbeitsmarkt; b. Tourismus; c. öffentliche Hand, insbesondere bezüglich der Steuereinnahmen; d. angestammte Betriebe; e. Kosten im Gesundheits- und Sozialwesen.

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