935.511
VGSOJAROGD
CH
Art. 5 Verordnung vom 7. November 2018 über Geldspiele (VGS) - Prüfung des volkswirtschaftlichen Nutzens
VGS; 2. Kapitel: Spielbanken
Art. 5 VGS · Prüfung des volkswirtschaftlichen Nutzens
Die ESBK prüft den volkswirtschaftlichen Nutzen der Gesuchstellerin für die Standortregion aufgrund der Auswirkungen auf: a. Arbeitsmarkt; b. Tourismus; c. öffentliche Hand, insbesondere bezüglich der Steuereinnahmen; d. angestammte Betriebe; e. Kosten im Gesundheits- und Sozialwesen.