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CH
Art. 41 Verordnung vom 7. November 2018 über Geldspiele (VGS) - Sicherheitskonzept
VGS; 5. Kapitel: Betrieb von Spielbankenspielen und Grossspielen
Art. 41 VGS · Sicherheitskonzept
Das Sicherheitskonzept der Spielbank oder der Veranstalterin von Grossspielen ist darauf auszurichten, Risiken zu begrenzen, Fehlern vorzubeugen und die Prozesse fortlaufend zu optimieren.
Die Spielbank oder die Veranstalterin von Grossspielen legt im Konzept fest, wie sie die Vorgaben für einen sicheren und transparenten Spielbetrieb sowie die Vorgaben zur Bekämpfung der Kriminalität und der Geldwäscherei unter Berücksichtigung des Gefährdungspotenzials des Spielangebots umsetzt. Sie hält insbesondere ihre Organisationsstrukturen, ihre Verfahren und die Aufgaben der verantwortlichen Personen fest.
Die Veranstalterin von Sportwetten legt zudem fest, wie sie die Vorgaben zur Bekämpfung von Wettkampfmanipulation umsetzt.