935.511
VGSOJAROGD
CH
Art. 4 Verordnung vom 7. November 2018 über Geldspiele (VGS) - Beurteilung der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit
VGS; 2. Kapitel: Spielbanken
Art. 4 VGS · Beurteilung der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit
Beantragt die Gesuchstellerin eine Erweiterung der Konzession um das Recht, Spiele online durchzuführen, so prüft die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit separat für das Online-Angebot und das landbasierte Angebot.