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Art. 2 Verordnung vom 7. November 2018 über Geldspiele (VGS) - Geschicklichkeitsspiele

VGS; 1. Kapitel: Begriffe
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Art. 2 VGS · Geschicklichkeitsspiele

Als Geschicklichkeitsspiel gilt ein Geldspiel, das insbesondere die folgenden Voraussetzungen erfüllt: a. Geschickte Spielerinnen und Spieler können über eine grössere Zahl von Spieleinheiten einen höheren Gewinn erzielen als andere Spielerinnen und Spieler. b. Beim Blindspiel ist die Wahrscheinlichkeit gering, einen Gewinn zu erzielen. c. Die Spielerinnen und Spieler haben mehrere Optionen zur Beeinflussung des Spielverlaufs. d. Ein erfolgreiches Spiel erfordert Fertigkeiten einer gewissen Komplexität.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

SK1 2021 81 · gr (Art. 428 Abs. 3 StPO, Art. 2 Abs. 1 VGS, Art. 5 HV)
Acquittal for Unlicensed Casino Operations Due to Insufficient Proof of Willful Participation
Used to confirm the costs set by the lower court (first instance costs).
SK2 2014 57 · gr (Art. 2 Absatz 2 VGS)
Late Appeal of Traffic Fine Dismissed
This article number is missing in the provided text; however, Article 428 Abs. 1 StPO is present and cited for costs.