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Art. 9 Verordnung vom 31. Oktober 2012 über die Tierzucht (TZV) - Zuchtwertschätzungen
TZV; 2. Kapitel: Anerkennung von Organisationen und Zuchtunternehmen
Art. 9 TZV · Zuchtwertschätzungen
Die Zuchtwertschätzungen müssen nach den geltenden Regeln der Tierzucht wissenschaftlich vertretbar sein.
Zuchtorganisationen, Zuchtorganisationen für hybride Zuchtschweine und private Zuchtunternehmen für hybride Zuchtschweine haben in ihren Reglementen festzulegen: a. die Art und den Umfang der Zuchtwertschätzung; b. das Verfahren der Zuchtwertschätzung; c. die Datengrundlage und den Datenaustausch; d. die Auswertungstermine; e. die Qualitätssicherungsmassnahmen; f. die Publikationsbedingungen und die Bekanntgabe der Ergebnisse der Zuchtwertschätzung an ihre Mitglieder.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)
1C_332/2020 (Art. 9 TZV)
Property Owner v. Canton Over Zoning Violations and Required Restoration
vorhaben auf der Parzelle Nr. 2346 habe es sich um einen Neubau gehandelt, für welchen in Anwendung von § 111 Abs. 1 RBG BL bzw. Art. 9 TZV F eine Ausnahmebewilligung erteilt worden sei. Eine Ausnahmesituation, welche die Erteilung einer Ausnahmebewilligung rechtferti
2019.12.18.vv.3 · bl (Art. 9 TZV)
Property Owner's Appeal Regarding Construction Permit Denial for Zoning Violations
2 und 5 TZV F auf dem Areal zwei Vollgeschosse zu erstellen seien. Die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung im Sinne von Art. 9 TZV F würden ebenfalls nicht vorliegen. Die bereits erstellte Sichtschutzwand in der Höhe von 1.90 Meter liege teilweise innerhalb de
810.19.77 · bl (Art. 9 TZV)
Zoning Appeal: Residential/Commercial Building Renovation and Use Change
2 und 5 TZV F auf dem Areal zwei Vollgeschosse zu erstellen seien. Die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung im Sinne von Art. 9 TZV F würden ebenfalls nicht vorliegen. Die bereits erstellte Sichtschutzwand in der Höhe von 1.90 Meter liege teilweise innerhalb de