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Art. 38 Verordnung vom 31. Oktober 2012 über die Tierzucht (TZV) - Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

TZV; 9. Kapitel: Schlussbestimmungen
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Art. 38 TZV · Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

Die Verordnung vom 14. November 2007 über die Tierzucht wird aufgehoben.

Die Änderung bisherigen Rechts wird in Anhang 2 geregelt.

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