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Art. 23e Verordnung vom 31. Oktober 2012 über die Tierzucht (TZV) - Voraussetzungen für die Ausrichtung der Beiträge für die Gattung Honigbienen

TZV; 4. Kapitel: Beiträge für die Erhaltung der Schweizer Rassen
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Art. 23e TZV · Voraussetzungen für die Ausrichtung der Beiträge für die Gattung Honigbienen

Beiträge für die Erhaltung von Schweizer Rassen mit kritischem Status werden ausgerichtet für eine Königin oder Drohnenkönigin der Gattung Honigbienen: a. die in einem Herdebuch eingetragen oder vermerkt ist; b. deren Mutter in einem Herdebuch der gleichen Rasse eingetragen oder vermerkt ist; c. deren väterlicher Stammbaum mindestens die Drohnenkönigin der ersten oder zweiten Ahnengeneration enthält; die betreffenden Drohnenköniginnen müssen in einem Herdebuch der gleichen Rasse wie jene der Königin oder Drohnenkönigin eingetragen oder vermerkt sein, für die ein Beitrag beantragt wird, wobei nur eine einzige Drohnenkönigin der zweiten Ahnengeneration im Herdebuch eingetragen oder vermerkt werden kann; d. die einen Blutanteil von 87,5 Prozent oder mehr der entsprechenden Rasse aufweist; der Blutanteil muss mittels DNA-Analyse oder mittels Abstammungsausweis festgestellt werden, und die DNA-Analyse muss nach einer wissenschaftlich und international anerkannten Methode, die auf Einzelnukleotidtypisierung basiert, durchgeführt werden; und e. die mindestens eine Königin als lebende Nachkommin aufweist, die: 1. in der Referenzperiode belegt wurde, 2. im Herdebuch eingetragen oder vermerkt ist, und 3. einen Blutanteil von 87,5 Prozent oder mehr der entsprechenden Rasse aufweist; der Blutanteil muss mittels DNA-Analyse oder mittels Abstammungsausweis festgestellt werden, und die DNA-Analyse muss nach einer wissenschaftlich und international anerkannten Methode, die auf Einzelnukleotidtypisierung basiert, durchgeführt werden.

Die lebende Nachkommin nach Absatz 1 Buchstabe e muss zudem einen Inzuchtgrad aufweisen, der auf mindestens drei Generationen basiert und 6,25 Prozent nicht überschreitet. Bei der Honigbienengattung muss zusätzlich der drei-Generationen-Stammbaum der lebenden Nachkommin auf der väterlichen Seite mindestens die Mutter der jeweiligen Drohnenkönigin oder Drohnenköniginnen enthalten.

Die Beiträge werden nur ausgerichtet, wenn der Bestand der weiblichen Herdebuchtiere, die eine offene oder verdeckte Ringprüfung abgeschlossen haben, eine Anzahl von 1000 nicht überschreitet.

Die Beiträge werden nur ausgerichtet, wenn die anerkannte Zuchtorganisation der Betreiberin des GENMON die Herdebuchdaten und die für die Berechnung des Globalindizes nötigen Informationen mindestens einmal jährlich zur Verfügung stellt.

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