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Art. 2 Verordnung des WBF vom 21. Mai 2014 über die offiziellen Zeichen für Berg- und Alpprodukte (Alpprodukte) - Gestaltungsvorlagen

Alpprodukte
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Art. 2 Alpprodukte · Gestaltungsvorlagen

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) macht die Gestaltungsvorlagen für die offiziellen Zeichen in den vier Landessprachen und in Englisch in elektronischer Form verfügbar.

Wer die Gestaltungsvorlagen in einer anderen Sprache verwenden will, muss diese vom BLW genehmigen lassen.

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