910.13
DZVOPD
CH
Art. 82h Verordnung vom 23. Oktober 2013 über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV)
DZV; 2. Titel: Beiträge; 6a. Kapitel: Koordination mit Ressourcenprogrammen nach den Artikeln 77 a und 77 b LwG
Art. 82h DZV
Solange ein Bewirtschafter oder eine Bewirtschafterin Beiträge im Rahmen eines Ressourcenprogramms nach den Artikeln 77 a und 77 b LwG erhält, werden für dieselbe Massnahme keine Produktionssystem- und keine Ressourceneffizienzbeiträge ausgerichtet.