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910.13 DZVOPD CH

Art. 82h Verordnung vom 23. Oktober 2013 über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV)

DZV; 2. Titel: Beiträge; 6a. Kapitel: Koordination mit Ressourcenprogrammen nach den Artikeln 77 a und 77 b LwG
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Art. 82h DZV

Solange ein Bewirtschafter oder eine Bewirtschafterin Beiträge im Rahmen eines Ressourcenprogramms nach den Artikeln 77 a und 77 b LwG erhält, werden für dieselbe Massnahme keine Produktionssystem- und keine Ressourceneffizienzbeiträge ausgerichtet.

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