910.13
DZVOPD
CH
Art. 76a Verordnung vom 23. Oktober 2013 über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV) - Projekte zur Weiterentwicklung der Bestimmungen für die Tierwohlbeiträge
DZV; 2. Titel: Beiträge; 5. Kapitel: Produktionssystembeiträge
Art. 76a DZV · Projekte zur Weiterentwicklung der Bestimmungen für die Tierwohlbeiträge
Im Rahmen von Projekten, mit denen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Bestimmungen für die Tierwohlbeiträge alternative Regelungen getestet werden, kann von einzelnen Anforderungen der Artikel 74 und 75 und nach Anhang 6 abgewichen werden, sofern die Regelungen in Bezug auf das Tierwohl mindestens gleichwertig sind und das Projekt wissenschaftlich begleitet wird.
Die Abweichungen bedürfen der Bewilligung des BLW.