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910.13 DZVOPD CH

Art. 54 Verordnung vom 23. Oktober 2013 über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV)

DZV; 2. Titel: Beiträge; 2. Kapitel: Versorgungssicherheitsbeiträge
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Art. 54 DZV

Werden für angestammte Flächen in der ausländischen Grenzzone Direktzahlungen der Europäischen Union (EU) ausgerichtet, so verringern sich die Versorgungssicherheitsbeiträge entsprechend.

Für die Berechnung des Abzugs sind die Direktzahlungen der EU massgebend, die für das Vorjahr ausgerichtet wurden.

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